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VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
"besonderer Fall", hier bejaht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 30.11.2004 - 9 B 03.2878
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG sind Kündigungen einer dem Mutterschutz unterliegenden Schwangeren aber dann zulässig, wenn auf Antrag hin durch die zuständige Behörde - hier durch das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von ... - in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklärt werden, wobei es sich um eine Ermessensentscheidung handelt (BayVGH vom 30.11.2004 - 9 B 03.2878).Ein "besonderer Fall" liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorsätzliche Pflichtverletzungen durch besonders schwere Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten begangen hat (BayVGH vom 28.1.1999 - 12 B 96.4104; BayVGH vom 30.11.2004 - 9 B 03.2878).
Dem Arbeitsgeber muss deshalb die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein (BayVGH vom 30.11.2004, a.a.O.).
- BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 ist ein "besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 3 MuSchG nicht dasselbe wie ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 626 BGB. - VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942, vom 28.4.2003 - 12 C 03.488 -).
- VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
Als Zeitpunkt der Entscheidungsreife wird grundsätzlich der Zeitpunkt nach Eingang der Behördenakten und der (Klage- bzw. Antrags-)Erwiderung angenommen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.12.2004 - 12 CE 04.2960 u.a.). - VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942, vom 28.4.2003 - 12 C 03.488 -). - VG Ansbach, 23.01.2007 - AN 14 K 06.02942
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
Sofern eine Fallgestaltung vorliegt, auf Grund derer weitere Personen dem selben Verdacht unterliegen können wie die Schwangere, der Arbeitgeber jedoch gegenüber diesen Kündigungen aus nicht weiter nachvollziehen Gründen nicht ausgesprochen hat, kann von einem nachvollziehbaren Verdacht, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren unzumutbar macht, nicht mehr gesprochen werden, da der Arbeitgeber es dann offenbar nicht für unzumutbar hält, mit anderen - der Schwangeren vergleichbaren, weil objektiv ebenso vom Verdacht betroffenen - Personen das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (vgl. hierzu VG Ansbach, Beschluss vom 23.1.2007 - AN 14 K 06.02942). - VGH Bayern, 28.01.1999 - 12 B 96.4104
Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
Ein "besonderer Fall" liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorsätzliche Pflichtverletzungen durch besonders schwere Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten begangen hat (BayVGH vom 28.1.1999 - 12 B 96.4104; BayVGH vom 30.11.2004 - 9 B 03.2878).
- VG Düsseldorf, 29.06.2012 - 13 K 556/11
Besonderer Fall Verdachtskündigung Wettbewerbsverbot
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 26. Mai 2010 - 14 K 10.00536 -, juris, Rdn. 22, und Verwaltungsgericht München, Urteil vom 9. Juli 2008 - 18 K 08.2021 -, juris, Rdn. 15 a.E., jeweils zu dem in gleicher Weise auszulegenden Begriff des besonderen Falles in § 9 Abs. 3 MuschG.